Allgemeine Geschäftsbedingungen
INENSUS GmbH
Am Stollen 19 D
38640 Goslar
Amtsgericht: Braunschweig HRB 111530, USt.-ID: DE 243 326 538, Geschäftsführer: Nico Peterschmidt
Stand: Dezember 2014
§ 1. Geltung der Bedingungen
Die INENSUS GmbH (im Folgenden INENSUS genannt) bietet Produkte und Dienstleistungen für die Integration regenerativer Energiequellen in Verbund- und Inselnetze an. Die rechtliche Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zu unseren Kunden bedarf aufgrund der spezifischen Merkmale der von INENSUS erbrachten Dienstleistungen einiger besonderer Anpassungen. Herkömmliche Einkaufs-AGB werden diesen Anforderungen typischerweise nicht gerecht, da sie zumeist auf Standardgeschäfte ausgerichtet sind.
Daher gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen von INENSUS. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Eventuelle Vertragsbedingungen unseres Auftraggebers können nicht anerkannt werden.
§ 2. Vertragsschluss/Rücktritt
(1) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde aufgrund eines auch bezüglich der Preisangaben freibleibenden und unverbindlichen Angebots von INENSUS eine, im Regelfall schriftliche, Bestellung abgibt (Angebot), welche durch INENSUS bestätigt wird (Annahme). Auch Aufträge, die der Kunde mündlich erteilt, sind bindend.
(2) INENSUS behält sich vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei eindeutig negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt behalten wir uns auch für den Fall vor, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.
§ 3. Vergütung/Zahlung
(1) Die angegebenen Preise sind Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zahlbar ohne Abzug. Zugegangene Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt auszugleichen.
(2) Im Übrigen gelten die mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungenen. Mit dem Kunden vereinbarte zusätzliche Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Leistungserbringung gesondert berechnet.
(3) Versandkosten trägt der Kunde.
§ 4. Leistungserbringung/Terminabsprachen
(1) Die Auftragsbearbeitung erfolgt bei Warenlieferungen erst nach Eingang der vollen Auftragssumme. Bei Dienstleistungen im Rahmen einer Erstbeauftragung beginnen die Auftragsarbeiten in der Regel erst nach Bezahlung der vollen Auftragssumme, bei Folgeaufträgen in der Regel erst nach Eingang von 40 % der Auftragssumme.
(2) Termine für zu erbringende Leistungen sind vor Auftragsdurchführung schriftlich zu vereinbaren. Eine Änderung dieser Termine oder eine nachträgliche Festlegung erkennen wir nur als verbindlich an, wenn sie einvernehmlich getroffen wurde.
(3) Wird ein Vororttermin, z.B. zur Vornahme von Messungen oder der Installation von Geräten innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt durch den Kunden abgesagt, fällt hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe des hierbei gewöhnlich entstehenden Schadens von EUR 500,00 an. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens behält sich INENSUS vor.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass INENSUS ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5. Rügepflicht des Käufers
(1) Beim Warenkauf ist der Kunde verpflichtet, offensichtliche Sach- oder Rechtsmängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb dieser Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.
(2) Weitergehende handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
§ 6. Fernabsatzverträge – Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
§ 6a. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, INENSUS GmbH, Am Stollen 19D, 38640 Goslar, Germany, Tel.: +49 (5321) 38271-0, Fax: +49 (5321) 38271-99, E-Mail-Adresse: info@inensus.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder auch telefonisch) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Am Ende dieser AGB finden Sie einen Musterbrief. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 6b. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir diese Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie diese Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 6c. Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
§ 7. Hinweise zum Widerrufsrecht
(1) Wir gewähren Ihnen eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen, beginnend mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die vollständige Lieferung gemäß Bestellung in Besitz genommen haben bzw. hat.
(2) Wir empfehlen die Aufbewahrung der Versandverpackung bis zum Ablauf der Widerrufsfrist.
(3) Im Falle der Rücksendung werden sich die Rücksendekosten in vergleichbarer Höhe der Ihnen berechneten Anlieferungskosten (siehe Rechnung) bewegen.
§ 8. Preisanpassungsklausel
(1) INENSUS behält sich bei Dauerschuldverhältnissen das Recht vor, seine Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, z. B. aufgrund von Tarifabschlüssen, eintreten.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt darüber hinaus das Recht vorbehalten, bei Leistungen, die später als sechs Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, die Preise in den oben genannten Fällen entsprechend zu ändern.
(3) Die Änderungen werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Liefergegenstand bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von INENSUS gegenüber dem Kunden Eigentum von INENSUS.
Gegenüber Kaufleuten gelten darüber hinaus folgende Regelungen zum Eigentumsvorbehalt:
(2) Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Verbindung (im Folgenden zusammenfassend „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand „verarbeitet“) erfolgt für INENSUS; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Auftraggeber verwahrt die Neuware für INENSUS mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht INENSUS gehörenden Gegenständen, steht INENSUS Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Kunde und INENSUS darüber einig, dass der Kunde INENSUS Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
(3) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an INENSUS ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von INENSUS in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an INENSUS abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(4) Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an INENSUS ab.
(5) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § 8 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an INENSUS weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist INENSUS berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann INENSUS nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Kunden verlangen.
(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde INENSUS die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen ihn erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist INENSUS eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme, sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde INENSUS unverzüglich zu benachrichtigen.
(8) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die INENSUS zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird INENSUS auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. [Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt.] INENSUS steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(9) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist INENSUS auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung von INENSUS, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
§ 10. Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) INENSUS verpflichtet sich, die Leistung frei von etwaigen Schutzrechten Dritter zu erbringen bzw. etwaige Schutzrechte Dritter dem Kunden mitzuteilen und Waren entsprechend zu kennzeichnen.
(2) An den von INENSUS übergebenen Materialien wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von INENSUS weder im Original noch bei einer etwaigen Vervielfältigung verändert werden. Ein Einsatz der Materialien zu sonstigen gewerblichen Zwecken als der bestimmungsgemäßen internen Verwendung ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber wird die Materialien von INENSUS weder einer breiten Öffentlichkeit noch einzelnen Wettbewerbern von INENSUS zugänglich machen. In allen anderen Fällen, in denen diese Materialien gegenüber Dritten offen gelegt werden, müssen sie eine Namensnennung oder einen sonstigen Urhebervermerk von INENSUS tragen.
(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung von INENSUS. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
§ 11. Softwarelizenzen
In den Fällen, in denen Software Vertragsgegenstand ist, erhält der Kunde eine einfache nicht ausschließliche Anwenderlizenz an der betroffenen Software. Die Übergabe des Quellcodes ist nicht Bestandteil einer solchen Lizenz. Die Vervielfältigung der Software durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.
§ 12. Geheimhaltung
INENSUS wird im Rahmen seines Auftrages und darüber hinaus sämtliche im Rahmen der Dienstleistung vom Kunden empfangene Information vertraulich behandeln und diese Dritten nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung zugänglich machen, wenn diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.
§ 13. Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der an INENSUS durch seine Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung seiner Bestellung zu. INENSUS speichert nur die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers.
(2) Der Kunde erklärt sich mit der Regelung des § 12 Abs. 1 als einverstanden. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und ohne die Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergeleitet.
§ 14. Haftung/Gewährleistung
(1) INENSUS haftet unbegrenzt für Schäden, die auf einem vorsätzlichen Verhalten von Mitarbeitern oder Vertretern von INENSUS oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für den Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung auf den Schaden reduziert, der vertragstypisch und vorhersehbar war.
(3) Darüber hinaus haftet INENSUS nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Diese Haftung ist der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Dabei haftet INENSUS für alle aus dem Vertrag resultierenden und nach dieser Regelung zu ersetzenden Schäden maximal jedoch bis zur doppelten Höhe des Auftragswertes. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelvertraglich getroffene weitergehende Haftungsbeschränkungen dieser Regelung vorgehen.
(4) Für Softwarelizenzen oder -käufe gilt: Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. INENSUS macht für jedes von ihm angebotene Programm eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die die bestimmungsgemäße Benutzung und die Einsatzbedingungen des Programms angibt. Die Entwicklung von Software ist nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze (1) bis (4) gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von INENSUS.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine eventuelle Haftung von INENSUS selbst sowie eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(7) Bei Kaufverträgen steht INENSUS gegenüber Unternehmern das Recht zu, die Wahl der Art der Nacherfüllung selbst zu treffen. Schlägt ein zweiter Versuch der Nachbesserung fehl, so fällt das Wahlrecht zurück an den Kunden. Die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt hiervon ebenso unberührt wie das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.
(8) Die Produkte von INENSUS dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht im medizinischen Bereich oder in der Luftfahrt verwendet werden.
§ 15. Verjährungsfristen
(1) Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr. Dies gilt nicht in folgenden Fällen:
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von INENSUS, einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
c) bei Verträgen, die mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB geschlossen wurden.
(2) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 16. Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 17. Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder werden oder diese AGB Lücken enthalten, werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gegenüber Kaufleuten wird als Gerichtsstand Braunschweig vereinbart. INENSUS ist berechtigt, stattdessen auch am Sitz des Kunden zu klagen.
Widerrufsschreiben
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann senden Sie uns bitte vorzugsweise ein Fax an +49 (5321) 38271-99 oder eine E-Mail an info@inensus.com mit folgendem Inhalt:
Hiermit widerrufe(n) ich/ wir den von mir/ uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
- Genaue Artikelbezeichnung / Dienstleistung:
- Bestellt am / erhalten am:
- Name des/ der Verbraucher(s):
- Anschrift des/ der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum: